Studiengang Information Science (Master of Science) [PO 2019]
Abschlussmodul
1 Modulname |
---|
Mastermodul |
1.1 Modulkürzel |
240910 |
1.2 Art |
Abschlussmodul |
1.3 Lehrveranstaltung(en) |
Mastermodul |
1.4 Semester |
4 |
1.5 Modulverantwortliche(r) |
Vorsitzender des Prüfungsausschusses |
1.6 Weitere Lehrende |
Professorinnen und Professoren im Masterstudiengang |
1.7 Studiengangsniveau |
Master |
1.8 Lehrsprache |
Deutsch |
2 Inhalt |
Der Inhalt ist abhängig von der Themenstellung. |
3 Ziele |
Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat fähig ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung aus dem Bereich Information Science selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten |
4 Lehr- und Lernformen |
Das Abschlussmodul besteht aus der Masterarbeit (Abschlussarbeit) und dem Kolloquium und ist im Regelstudienprogramm für das vierte Semester vorgesehen. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate. |
5 Arbeitsaufwand und Credit Points |
30 CP (Modul gesamt); 900 Stunden |
6 Prüfungsform, Prüfungsdauer und Prüfungsvoraussetzung |
Die Masterarbeit ist fristgerecht in drei gedruckten und gebundenen Ausfertigungen, denen jeweils eine elektronische Version in einem vom Prüfungsausschuss vorgegebenen archivtauglichen Format (z. B. PDF/A) auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD/DVD) beigelegt ist, im Fachbereichssekretariat einzureichen. Wird die Abschlussarbeit nach §22 Absatz 10 ABPO postalisch übermittelt, ist das Sekretariat davon innerhalb der Bearbeitungszeit per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Abschlussarbeiten in deutscher Sprache müssen eine englische Zusammenfassung enthalten, Abschlussarbeiten, die nach §22 Absatz 8 ABPO nicht auf Deutsch eingereicht werden, müssen eine deutsche Zusammenfassung enthalten. Als Erklärung nach §22 Absatz 9 ABPO soll die vom Prüfungsausschuss jeweils aktuell zur Verfügung gestellte Erklärung oder eine Erklärung gleichen Inhalts verwendet werden. Wenn die Abschlussarbeit bestanden ist, wird die Kandidatin oder der Kandidat zum Kolloquium nach §23 ABPO zugelassen. Das Kolloquium dauert höchstens 90 Minuten. Es beginnt mit einem Vortrag der Kandidatin oder des Kandidaten über die Masterarbeit. Das Kolloquium ist mit Ausnahme der Beratung und Bekanntgabe der Bewertung öffentlich; der Termin kann durch Aushang oder auf entsprechendem elektronischen Weg bekannt gemacht werden. Das Kolloquium kann auf Beschluss der Prüfenden mit Zustimmung der Kandidatin oder des Kandidaten einen weiteren, nicht öffentlichen Prüfungsteil enthalten, insbesondere dann, wenn der Inhalt der Arbeit nach §22 Absatz 9 gesperrt ist. |
7 Notwendige Kenntnisse |
Bei der Zulassung zur Abschlussarbeit müssen alle im Regelstudienprogramm für die ersten zwei Semester vorgesehenen Module erfolgreich abgeschlossen sein. Wenn das wissenschaftlichen Praxismodul noch nicht erfolgreich abgeschlossenen ist, muss die Zulassung zum wissenschaftlichen Praxismodul mindestens drei Monate vor der Zulassung zur Abschlussarbeit liegen. |
8 Empfohlene Kenntnisse |
– |
9 Dauer, zeitliche Gliederung und Häufigkeit des Angebots |
6 Monate; Jedes Semester; Masterarbeit als eigenständig angefertigte Projekt- bzw. Forschungsarbeit mit einem Umfang von 24 CP plus begleitender Lehrveranstaltung mit 6 CP. |
10 Verwendbarkeit des Moduls |
Masterstudiengang Information Science |
11 Literatur |
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